Rechtsanwältin und Notarin Angelika Flechsig
 

TIPPS
Sie benötigen einen Erbschein? Wir sagen wie’s geht!

Bei einem notariellen Testament benötigen Sie im Regelfall keinen Erbschein.  Dies gilt im Regelfall auch gegenüber Banken, auch wenn diese dies manchmal trotzdem fordern (in einem solchen Fall sprechen Sie den Notar/Notarin Ihres Vertrauens an).

Übrigens: Jedes Testament muss zwingend vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet werden.

Wenn kein notarielles Testament vorhanden ist, benötigen Sie einen Erbschein. Diesen können Sie beim Notar oder beim Nachlassgericht beantragen. Wie das genau geht, erfahren sie hier:

 

 



Sie wollen ein Grundstück oder ein Haus kaufen?

Wie dies im Einzelnen funktioniert erfahren Sie im Video:

https://www.dnotv.de/services/erklaervideos/